Der Unterschied liegt zwischen B2B und B2C. Beim Laborfactoring (B2B) ist keine Einwilligung des Behandlers nötig – beim Zahnarztfactoring (B2C) schon.

Die Begriffe werden oft verwechselt, beschreiben aber zwei grundlegend verschiedene Modelle. Der Unterschied hat eine ganz praktische Folge: Wer mit der DLAZ als Labor zusammenarbeitet, braucht keine Zustimmung seiner Behandler.

B2B-Laborfactoring im Vergleich zum B2C-Zahnarztfactoring

B2B vs. B2C – worin der Unterschied liegt

B2B (Business-to-Business) bezeichnet Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen – wie das Laborfactoring zwischen Dentallabor und Zahnarztpraxis. B2C (Business-to-Consumer) beschreibt Beziehungen zwischen Unternehmen und privaten Endverbrauchern – beispielsweise das Zahnarztfactoring, bei dem die Praxis gegenüber dem Patienten abrechnet.

Die praktische Folge: Einwilligung ja oder nein

Beim Laborfactoring (B2B) ist grundsätzlich keine Zustimmung des Behandlers erforderlich. Es ist Ihre Forderung gegenüber einem anderen Unternehmen – wie Sie Ihr Forderungsmanagement gestalten, bestimmen Sie allein. Im Zahnarztfactoring (B2C) darf ein Behandler personenbezogene Patientendaten dagegen nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung an ein Rechenzentrum übermitteln.

Laborfactoring ohne erforderliche Einwilligung des Behandlers

Keine Einwilligung, kein Aufwand für Ihre Behandler.

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Datenschutz: nur Nummer und Betrag in der Sammelaufstellung

Warum das für Ihr Labor wichtig ist

Viele Laborinhaber zögern, weil sie Zahnarztfactoring im Kopf haben und befürchten, jeden Behandler um Erlaubnis fragen zu müssen. Beim Laborfactoring ist das nicht der Fall – für Ihren Behandler ändert sich praktisch nur die Bankverbindung. Auch datenschutzrechtlich ist es unkritisch: Wir rechnen ausschließlich Sammelaufstellungen ab und erhalten lediglich Rechnungs-/Patientennummer und Betrag. Sensible Patientendaten erreichen uns nicht.

Häufige Fragen

Laborfactoring ist ein B2B-Modell zwischen Labor und Praxis, Zahnarztfactoring ein B2C-Modell zwischen Praxis und Patient. Beim Laborfactoring ist keine Einwilligung des Behandlers nötig.

Nein. Beim Laborfactoring (B2B) ist grundsätzlich keine Zustimmung erforderlich.

Nein – nur Rechnungs-/Patientennummer und Rechnungsbetrag aus den Sammelaufstellungen.

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