Zahnarztinfo

Das Laborfactoring/Dentalfactoring oder wie wir es gerne nennen „Das Rechenzentrum für Dentallabore“ ist nicht gleichzusetzen mit einer Bank oder einem Inkassounternehmen und ist ganz bestimmt kein Anzeichen für eine schlechte finanzielle Situation Ihres Dentallabors. Ganz im Gegenteil. Wir suchen uns unsere Vertragspartner sehr genau aus. DLAZ Kunden sind durch uns geprüft und die Zusammenarbeit mit unserem Factoringunternehmen ist ein Zeichen für die Qualität dieses Handwerkbetriebs.

Bitte beachten Sie, dass sich das Laborfactoring grundsätzlich von dem Ihnen bekannten Zahnarztfactoring (Abrechnung der Patientenrechnungen) unterscheidet. Das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Dentallabor ist ein sogenanntes B2B-Geschäft. Eine Einverständniserklärung analog der Patientenabrechnung ist nicht erforderlich.

Datenschutz meiner Patienten

Da wir lediglich die Sammel-/Monatsaufstellungen der Dentallabore abrechnen, erhalten wir ausschließlich eine Rechnungsnummer, respektive Patientennummer und eine Rechnungshöhe der entsprechenden Einzelversorgung. Sensible Patientendaten, wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Diagnose erreichen uns nicht. Insoweit verletzen Sie als Behandler einschlägige Datenschutzregelungen sowie Ihre ärztliche Schweigepflicht nicht.

Oftmals werden wir gefragt, ob wir einen Datenaustausch mit der SCHUFA pflegen? Nein, wir als DLAZ melden keine Daten an die SCHUFA!

Mehr Produktivität

Als Zahnarzt stehen Sie für die perfekte Arbeit bei Ihrem Patienten in der Pflicht. Deshalb schätzen Sie Ihr Labor für perfekt passende Technik, höchste Qualität und zuverlässige Termintreue. Genau das möchte Ihr Labor in Zusammenarbeit mit uns weiter steigern. Wir entlasten Ihr Labor von nahezu sämtlichen buchhalterischen Aufgaben, sorgen für sofortige Liquidität im Moment der Rechnungsstellung und schaffen so wichtige Freiräume für die eigentliche handwerkliche Kernkompetenz: Die Fertigung ästhetischer Prothetik. Unser Service macht Ihr Labor besser und noch leistungsfähiger und Sie, als Behandler, genießen zusätzlich mehr finanzielle Flexibilität!

Ihre Vorteile:

1

Alles bleibt beim Alten! Sie überweisen künftig nur auf ein neues Konto. Alle Ihre individuell abgesprochenen Vereinbarungen mit dem Labor bleiben erhalten. Skontozahlungen innerhalb der Skontofrist, Gutschriften und Rechnungskorrekturen in Absprache mit dem Labor sind selbstverständlich weiterhin möglich – ebenso die Beibehaltung Ihres bisherigen Zahlungsrhythmus.

2

Längere Zahlungsziele sind optional möglich. Wenn die Eingliederung des Zahnersatzes einmal länger dauert, brauchen Sie nicht in Vorleistung zu treten und können in Ruhe die Zahlung des Patienten/KZV abwarten.

3

Patientenfinanzierung! Zusätzlich können Sie Ihren Patienten in Zusammenarbeit mit Ihrem Dentallabor neue Angebote unterbreiten (für Sie als Zahnärztin/-arzt kostenfrei):

  1. Patientenfinanzierung über teilnehmende Labore bis zu 6 Monate zinsfrei
  2. Oder bis zu 84 Monate bei günstigen Konditionen

Die DLAZ ist eine der führenden Abrechnungsgesellschaften in Deutschland und spezialisiert auf die Dentalbranche. Sie stärkt das Verhältnis von Praxis zu Labor. Ähnlich der Privatärztlichen Verrechnungsstelle für Ärzte/Zahnärzte ist die DLAZ ein Abrechnungszentrum und keine Inkassofirma oder Bank.

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